Gas Check

Für unsere Kunden bei der Wartung inkl.!
Für eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung ihrer Gasanlage zahlen Sie in der Regel 50€ - 150€. Wir bieten ihnen diese Leistung im Zuge der Heizungswartung für Einfamilienhäuser als besondere Serviceleistung jetzt inklusive.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluß eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet.
Der GAS-Check ist laut TRGI alle 12 Jahre wiederkehrend durchzuführen.
Spätestens im Schadensfall muss dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Die Gasleitungsinspektion ist eine wichtige Aufgabe, für die jeder Betreiber selbst verantwortlich ist.
Bei der Wartung wird die Gasleitung einer eingehenden Sicherheitsinspektion in Verbindung mit einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen . Denn Leitungen, die durch falsche Nutzung (z.B. Befestigen schwerer Gegenstände an Gasrohren) beschädigt oder durch Erderschütterungen oder spröde Hanfstellen undicht werden, stellen ein Risiko für ihre Sicherheit dar. Die Sicherheitsinspektion der Gasleitung ist Sache von dafür ausgebildeten Fachleuten.
Unsere Sicherheitsinspektion der Gasleitungen beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Ermittlung der Gebrauchsfähigkeit mit elektronischem Leckmengengerät
- Überprüfung des Anlagenbetriebsdruckes
- Kontrolle der Dichtheit der Gaszähler
- Kontrolle der Leitungsbefestigung
- Kontrolle der vorschriftsmäßigen Belüftung eingekasteter Leitungen
- Kontrolle auf Korrosionsschäden der sichtbaren Gasleitungen
- Überprüfung der Zugänglichkeit der Hauptabsperreinrichtung
- Kontrolle auf unzulässige mechanische Belastung der Gasleitung
Mit dem elektronischen Leckmengenmeßgerät prüfen wir die Dichtheit Ihrer Gasleitung direkt vom Gasgerät aus. Diese Prüfung erfaßt die gesamte Gasleitung, also auch nicht sichtbare Stellen. Die Messung erfolgt schnell und absolut zuverlässig. Das spart Geld und gibt Ihnen Sicherheit.
Mit der Durchführung der Sicherheitsprüfung der Gasleitung erfüllen Sie auch Ihre rechtliche Verpflichtung, die sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gemäß §823 BGB und dem §12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) ergeben. Zusätzlich wahren Sie ggfs. entstehende Ansprüche versicherungstechnischer Art.










